Kinder

Kinder unter 6 Jahren

Kinder, die ihr 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, fahren kostenlos. Gemäß den Beförderungsbestimmungen ist die Beförderung solcher Kinder aus Sicherheitsgründen jedoch nur in Begleitung einer Person über 15 Jahren möglich.

Kinder von 6 bis 18 Jahren

Ein Kind, welches das 6., jedoch noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann zu einem ermäßigten Tarif fahren. Dieser Anspruch muss nicht nachgewiesen werden. Sollten jedoch Zweifel am Alter des Kindes bestehen, kann jedoch die Vorlage eines glaubwürdigen Dokuments, wie z.B. eines Personalausweises oder einer Versicherungskarte, verlangt werden.